Für den sicheren Betrieb der elektrischen Betriebsmittel, der elektrischen Installationen und der ordnungsgemäßen Funktion eines Blitzschutzsystems sind eine ordnungsgemäße Erdungsanlage und der vollständige Potentialausgleich unverzichtbare Sicherheitsbestandteile, für die der Betreiber Verantwortung trägt.
Erdungsanlagen dienen sowohl Schutz- als auch Funktionszwecken (Betriebserdung). Ihre Funktion ist es, Personen vor hohen Berührungsspannungen und Sachwerte vor thermischen oder mechanischen Schäden zu schützen.
Unter einer Erdungsanlage versteht man eine örtlich abgegrenzte Gesamtheit miteinander leitend verbundener Erder oder in gleicher Weise wirkende Metallteile und Erdungsleiter.
Aufgabe von Erdungsanlagen ist es, Ströme sicher gegen Erde abzuleiten, die bei Erdkurzschlüssen, Doppelerdschlüssen oder im Falle eines Blitzeinschlages auftreten.
Dabei sollen Spannungsdifferenzen zwischen beliebigen Punkten der Anlage so gering wie möglich sein, um den Schutz von Personen und Anlagen zu gewährleisten. Daher ist es der Grundsatz der Erdung, den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ein einheitliches Referenzpotential jederzeit und sicher zur Verfügung zu stellen, d.h. alle mit der Erde verbundenen Teile müssen auf dem Nullpotential liegen.
Die Ausführung der Erdungsanlage und die Verbindung zu den betreffenden elektrischen Anlagen sind dabei von ausschlaggebender Bedeutung.
Die Ausführung und Auslegung der Erdungsanlage und der dazugehörigen Maßnahmen muss langfristig sichergestellt sein. Dies erfordert neben der gewissenhaften Planung auch eine genaue und intensive Bauüberwachung während der Ausführungsphase.
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